Unterweisung gemäß § 27 (5) und § 29 (5) GGVSEB i.V.m. 8.2.3 ADR / 1.3 ADR
Am 15. November 2011 hat Firma Akkuplus.de an einer Unterweisung gemäß § 27 (5) und § 29 (5) GGVSEB i.V.m. 8.2.3 ADR / 1.3 ADR für an der Beförderung gefährlicher Güter teilgenommen:
folgende Themen wurden bearbeitet:
- Gefahrguttransporte in kleinen Mengen durch Betriebe gem. ADR 2011
- Arbetigeberverantwortung und die Arbeitnehmerverantwortung
- Definition des Begriffes GEFAHRGUT
- Definition des Begriffes BEFÖRDERUNG
- Das ADR 2011 im Überblick
- Verantwortlichkeiten aus benachbarten Sicherheitsrechtsgebieten